Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
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Bitte beachten Sie, dass beide Kurse aufeinander aufbauen, eine separate Buchung der Kursteile ist dennoch möglich
Bonussystem von Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen erkennen Präventionskurse unabhängig von einer Zertifizierung
durch die Zentrale Prüfstelle Prävention im Rahmen eines Bonus-Systems an. Die Verfahren sind sehr
unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl: Unabhängig von einer Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention sind alle Kurse an der Volkshochschule qualitätsgesichert.
Kursnr.: 5019
Entgelt: 27,10 EUR
Bitte mitbringen:
warme Socken, Decke, kl. Kissen, bequeme Kleidung, 1 Flasche Wasser/Saft, eigene Matte
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Raum |
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Sa. 01.06.24 | 09:00 - 15:30 Uhr | KVHS, Juleumshof | GHR 2 |
Guido Ide
Tel: 05351/1204-17
E-Mail: guido.ide@kvhs-helmstedt.de
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung