Die Leistung muss gesondert beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt werden.
Mit der Antragstellung erhalten Sie einen Vordruck, mit dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigen lassen. Diesen können Sie auch bereits vorab herunterladen.
Diesen und eine grundsätzliche Bewilligung des Jobcenters bzw. des Sozialamtes legen Sie der KVHS Helmstedt vor. Auf Grundlage dieser beiden Dokumente entscheidet die KVHS im Auftrag des Sozialamtes bzw. des Jobcenters, ob eine Leistungsförderung bewilligt werden kann.
Danach stellt Ihnen die KVHS eine Kostenübernahmeerklärung (Gutschein) für den Anbieter aus, den Sie bei diesem abgeben können. Der Anbieter muss allerdings eine Leistungsvereinbarung mit der KVHS abgeschlossen haben. Welche Anbieter in Frage kommen, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Der Anbieter rechnet dann direkt mit der KVHS ab.
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: infokvhs-Helmstedtde
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr
Beratungstermine nach Terminabsprache