Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Etwa 3800 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland adoptiert. Die Adoption ist gesellschaftlich anerkannt und juristisch klar geregelt. Sie ist viel mehr als ein einmaliger Akt: Die Entwicklung neuer stabiler Eltern-Kind-Beziehungen ist ein lang andauernder Prozess, der das Leben aller Beteiligten weit über den Vermittlungszeitpunkt hinaus stark verändert.
Dieser Schritt muss gut durchdacht sein. Von der Bewerbung beim Jugendamt über die Suche nach einem Kind und Fragen zum Zusammenleben in der Familie bis hin zur möglichen späteren Suche nach den leiblichen Eltern spielen viele auch ganz persönliche Aspekte eine Rolle. Sie alle sind es wert und wichtig, sie mit Fachleuten und Gleichgesinnten in vielen Facetten zu besprechen. So finden Paare hier Sicherheit und Kompetenz für ihren Adoptionswunsch.
Voraussetzung ist die Teilnahme beider Ehepartner am Kurs.
Kursnr.: 2211
Entgelt: 176,80 EUR
pro Person
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Raum |
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Do. 11.01.24 | 09:00 - 10:30 Uhr | Online | |
Fr. 12.01.24 | 15:00 - 19:00 Uhr | Online | |
Sa. 13.01.24 | 09:00 - 18:30 Uhr | Online |
So. 14.01.24 | 09:00 - 16:00 Uhr | Online |
Silke Michael
Tel: 05351/1204-36
E-Mail: Silke.Michael@KVHS-Helmstedt.de
Online
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung