Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Einer Stimme, die gut klingt, hören wir gerne zu. Eine solche Stimme finden wir sympathisch. Wir vertrauen ihr. Eine gepflegte Stimme ist die akustische Visitenkarte.
Unbewusst schätzen wir unsere Mitmenschen nach ihrer Stimme ein, bilden uns manchmal in Sekunden ein Urteil. Der Eindruck, den wir stimmlich hinterlassen, vermittelt stets auch ein Bild unserer Persönlichkeit. Dies gilt im besonderen Maße für alle, die mit und von der Stimme leben, auch für jene, die stimmlich einen positiven Eindruck hinterlassen wollen.
Ausstrahlung, Körpersprache, Stimme und Sprechweise bestimmen in höchstem Maße den Wert, der einer Botschaft zugemessen wird.
Anhand vieler Übungen mit konkreten Tipps der Stimmtrainerin und Atemtherapeutin erfahren die Teilnehmenden wie sie Präsenz herstellen und mit ihrer persönlichen Stimme punkten können. Gleichzeitig tauchen Sie ein in die Faszination des Wechselspiels von Stimme, Atem und Körper.
Kursnr.: 3822
Entgelt: 37,00 EUR
Kerstin Schmidt
Tel: 05351/1204-35
E-Mail: Kerstin.Schmidt@KVHS-Helmstedt.de
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung