Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Kinder und Jugendliche können auf der Straße, im Park oder anderswo in Angst machende, bedrohliche oder nur ärgerliche Situationen geraten. In diesem Kurs sollt ihr lernen, euch selbst zu behaupten, selbstbewusster zu werden und euch notfalls auch zu verteidigen.
Die Inhalte des Kurses sind u.a.:
- Ängste benennen - Gefahren erkennen
- das Recht auf Selbstverteidigung - was darf ich nicht?
- verbale und nonverbale Kommunikation
- Selbstbewusstsein stärken
- eigene Grenzen erkennen - wehren oder weglaufen?
- wie agiere ich bei körperlichen Angriffen oder Belästigungen wie z.B. Anrempeln, Umklammerung, Würgen, versuchten Diebstählen, unsittlichen Übergriffe
- Erfahrungsaustausch
- Fallbeispiele
Kursnr.: 5751
Entgelt: 28,00 EUR
Bitte mitbringen:
Turnschuhe mit heller Sohle, bequeme Kleidung (ggf. Sportkleidung),
etwas zum Trinken und zum Essen
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Raum |
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Sa. 13.04.24 | 10:00 - 13:15 Uhr | KVHS, Juleumshof | Turnhalle |
Sa. 25.05.24 | 10:00 - 13:15 Uhr | KVHS, Juleumshof | Turnhalle |
Sa. 22.06.24 | 10:00 - 13:15 Uhr | KVHS, Juleumshof | Turnhalle |
Silke Michael
Tel: 05351/1204-36
E-Mail: Silke.Michael@KVHS-Helmstedt.de
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung