Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Gestalten Sie Ihr individuelles Kunstobjekt für das Haus oder den Garten. Durch Materialkombinationen aus massiven Eichenbohlen und -balken mit farbigen Glaseinsätzen, Steinen, Muscheln und Metallverbindungen entstehen unterschiedliche Stelen nach eigenen Vorstellungen. Die Form der Bohlen und Balken, der Alterungszustand, die Maserung, die Beschaffenheit der Oberfläche, hat es Löcher oder Vertiefungen, all das steuert unbewusst den kreativen Prozess. Bei wechselndem Sonnenlicht ergeben sich verschiedene Akzente.
Jeder Kursteilnehmende hat die Möglichkeit, dem selbstgeschaffenen Stück eine ganz individuelle, persönliche Note dadurch zu verleihen, dass er Materialien (wie z.B. Glas, Flaschen, alte Beschläge, Ketten usw.) von zu Hause mitbringt und diese am Kurstag in das persönliche Kunstwerk integriert.
Kursnr.: 8060
Anmeldeschluss: 19.04.2024
Entgelt: 70,40 EUR
Bitte mitbringen:
Schleifgeräte, Bohrmaschine, Stichsäge, wenn vorhanden
Materialkosten: 40 € sind im Kursentgelt enthalten und werden mit der Kursleitung verrechnet.
Bitte etwas für das gemeinsame Mittagsbuffet mitbringen.
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Raum |
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Sa. 27.04.24 | 10:00 - 17:00 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 |
Kerstin Schmidt
Tel: 05351/1204-35
E-Mail: Kerstin.Schmidt@KVHS-Helmstedt.de
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung