Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Das Gas Kohlenstoffdioxid blubbert in Sprudelwasser und Limonade. Es entsteht beim Auflösen von Brausetabletten in Wasser oder beim Lutschen von Brausebonbons auf der Zunge. Auch beim Backen ist es wichtig, denn es sorgt dafür, dass der Teig von Kuchen, Brot und Brötchen schön aufgelockert wird. Neben dem Sprudelgas finden sich in unserem Alltag noch viele weitere chemische Stoffe, deren Eigenschaften mit Kindern erkundet werden können. Was ist Chemie? Welche Rolle spielt sie in unserem Leben und wo begegnen wir ihr tagtäglich? Die Fortbildung "Forschen mit Sprudelgas" bietet Ihnen zahlreiche Anregungen, wie Sie gemeinsam mit den Kindern die Eigenschaften des Sprudelgases Kohlenstoffdioxid entdecken und erforschen können und dabei Grunderfahrungen im Bereich Chemie sammeln.
Darüber hinaus ist die bildungsbereichsübergreifende Förderung naturwissenschaftlicher und sprachlicher Bildung ein wichtiges Thema der Fortbildung. Sie diskutieren und üben Grundprinzipien guter Lernbegleitung, um die Kinder im Alltag sowohl im Hinblick auf sprachliche Bildung zu fördern als auch optimal beim Entdecken und Forschen zu unterstützen.
Kursnr.: 3871
Entgelt: 50,00 EUR
Kerstin Schmidt
Tel: 05351/1204-35
E-Mail: Kerstin.Schmidt@KVHS-Helmstedt.de
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung