Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.
Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Der Kurs vermittelt den handwerklichen Umgang mit Metall. Aus handelsüblichen Walzstählen fertigen die Kursteilnehmenden u.a. durch Biegen, Kanten und Verdrehen einzelne Teile. Mittels Wärme- und Schweißverfahren können diese Ihren Wünschen entsprechend zusammengefügt werden (z. B. zu Leuchtern, Lampen, Ziergittern, Garderoben, Toren und Zäunen, Rosenbögen...).
Unsere Kurse sind auf kreatives Arbeiten mit Stahl ausgerichtet, dazu gehört auch "Schweißen für den Hausgebrauch". Eine professionelle Schweißer- und Schweißerinnenausbildung können wir aber nicht anbieten.
Der Außenbereich der Werkstatt ist überdacht. Es kann dort bei jedem Wetter gearbeitet werden!
Kursnr.: 8053
Entgelt: 70,00 EUR
Bitte mitbringen:
Arbeitskleidung (keine Kunststoffe), geschlossene Schuhe und Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz und Schweißhelm oder Schweißschirm
Einige automatische Schweißhelme können für die Dauer des Kurses personenbezogen ausgeliehen werden.
Materialkosten: 30,00 € - 50,00 €
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Raum |
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Di. 02.04.24 | 17:00 - 20:15 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 | |
Di. 09.04.24 | 17:00 - 20:15 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 | |
Di. 16.04.24 | 17:00 - 20:15 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 |
Di. 23.04.24 | 17:00 - 20:15 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 | |
Di. 30.04.24 | 17:00 - 20:15 Uhr | Freizeitheim Scheppau, Zum Rieseberg 1 |
Kerstin Schmidt
Tel: 05351/1204-35
E-Mail: Kerstin.Schmidt@KVHS-Helmstedt.de
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung