SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen in Euro wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA sollen Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend in 32 europäischen Ländern genauso einfach und bequem bargeldlos bezahlen können wie hierzulande.
Die Umstellung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift erfolgt in Deutschland und den anderen Eurostaaten bis spätestens zum 01.02.2014. Falls Sie auch Sie weiterhin am Lastschriftverkehr teilnehmen möchten, müssen Sie uns ein SEPA-Mandat ausstellen.
Auch künftig können Sie einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Ihre Bank wird dann wie gewohnt den Betrag Ihrem Konto wieder gutschreiben. Neu ist, dass künftig eine gesetzliche Widerspruchsfrist von acht Wochen gilt. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn Sie uns also gar kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.
Im Gegensatz zur alten Einzugsermächtigung, die bis auf Widerruf galt, verfällt ein SEPA-Lastschriftmandat nach 36 Monaten nach der letzten Lastschrift.
Auf dem SEPA-Lastschriftmandat wird Ihnen unsere Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt, die bundesweit einmalig ist und uns eindeutig identifiziert. Zusammen mit der Mandatsreferenznummer, die Ihnen mit der Vorabankündigung (PreNotification) mitgeteilt wird, können Sie die Abbuchung von Ihrem Konto eindeutig einer Kursbuchung zuordnen. Zukünftig werden Sie vor jedem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin informiert, die so genannte Pre-Notification; mittels einer Rechnung mit Fälligkeitsangabe, Betrag, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.
Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt frühestens 14 Tage nach Zustellung der Vorabankündigung - bezogen auf das Sollstellungsdatum.
Bitte senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat als Original an die KVHS Helmstedt, Bötticherstr. 2,38350 Helmstedt, zurück.
Wird die Mandatserteilung als E-Mail oder mittels Fax übermittelt, so dürfen wir diese leider nichtverwenden und müssen Sie erneut um Vorlage eines Originals bitten.
IBAN und BIC werden nach dem 01.02.2014 die nationalen Kontenangaben ersetzen, also in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN steht für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number) und BIC für einen international festgelegten gültigen Bankcode (Bank Identifier Code).
Sie finden IBAN und BIC auf Ihren Kontoauszügen. Auch im Online-Banking können Sie IBAN und BIC finden. Außerdem finden Sie mittlerweile IBAN und BIC auf den Kundenkarten vieler Banken.
Nord/LB Landessparkasse
IBAN: DE69 2505 0000 0005 0554 62
BIC: NOLADE2HXXX
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier als PDF-Datei runterladen.